Audit Marken und Herkunftsbezeichnung, Internetseiten
Markenaudit und andere Herkunftsbezeichnungen Internetrecht

Die Verwendung einer oder mehrerer Markennamen oder anderer Herkunftsbezeichnungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, in dem es schwierig ist sich mit hinreichender Sicherheit zu bewegen.

Es kann ein Urheberrecht über einen Themenbereich bestehen, selbst wenn dieses nicht deponiert worden ist.

Die übliche Überprüfung einer Marke beschränkt sich auf die Suche einer identischen Marke, selbst wenn die Existenz einer vergleichbaren Marke schon gefährlich sein kann.

Die Verfügbarkeit einer freien Domain reicht nicht aus, um die Möglichkeit ihrer Nutzung zu garantieren.

Es ist daher von Bedeutung vor der Entwicklung einer Aktivität in einem bestimmten Bereich in eine Herkunftsbezeichnung zu investieren, deren Situation sehr genau zu analysieren und die Schutzmöglichkeiten zu bestimmen.

Ein derartiges Markenaudit gehört zu den klassischen Tätigkeitsfeldern der Rechtsanwaltskanzlei „Alain Marter Avocats“.

Die üblichen Kosten hierfür betragen 600,00 EUROS zzgl. MWSt. und anderen technischen Beratungskosten, um die Angaben der INPI zu überprüfen.

Audit Internetseiten

Internet wird teilweise als rechtsfreier Raum gesehen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus, weil sämtliche gesetzlichen Regelungen auch auf das Internet anzuwenden sind.

Das Internet ist ein Bereich in dem sich spezielle und allgemeine gesetzliche

Regelungen begegnen: Haftungsfragen, Urheberrecht Markenrecht, Presserecht, Handelsrecht und andere Rechtsgebiete sind betroffen.

Eine eigene Internetseite herzustellen, die die gesamten gesetzlichen Regelungen berücksichtigt benötigt eine ganz besondere Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Versäumnisse in diesem Bereich können sehr schmerzhaft sein mit zivil-, handels,- und strafrechtlichen Folgen.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts schon bei der Planung des Projekts, oder die rechtliche Analyse der Internetseite nach ihrer Inbetriebnahme ist eine sinnvolle Investition.

Die spezielle Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei „ Alain Marter Avocats“ ist in diesem Bereich von besonderer Wichtigkeit.

Die Kosten der Leistung der Kanzlei hängen vom Umfang der Internetseite ab


Alain Marter